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Praxis

Nicht immer ist alles so deutlich erklärt, wie wir denken. Deshalb findest du hier alle wichtigen Informationen rund um deinen Termin, die Krankenkasse, unsere Praxis und die aktuelle COVID-Situation. Bei weiteren Fragen hilft euch das Sekretariat gerne weiter.

Wann haben wir geöffnet?

Montag – Freitag: nach Vereinbarung

Unsere Öffnungszeiten sind derzeit flexibel, damit wir die Termine so gut wie möglich an deine Familie/Arbeitszeiten anpassen können.

Wann erreichst du uns telefonisch?

Telefonisch sind wir am besten erreichbar:
Montag & Mittwoch: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr

Ansonsten rufen wir sobald wie möglich zurück.

Was muss ich bei einer Terminabsage beachten?

Termine müssen 24 Stunden vorher abgesagt werden. Ansonsten wird die Einheit vollumfänglich verrechnet.

Wo erhalte ich eine Überweisung für die Therapie?

Die Behandlung erfolgt auf Verordnung einer Ärztin, eines Arztes oder Krankenhauses. Du erhältst einen Überweisungsschein für Physiotherapie. Je nach Diagnose erhältst du eine Überweisung für Heilgymnastik (30/45/60 Minuten), eine Überweisung für Massage (15/30 Minuten) oder eine Überweisung für Elektrotherapie. Die Krankenkasse übernimmt rund 50 Prozent der Kosten für ärztlich verordnete Therapien.

Wer bewilligt die Therapie?

Bis auf weiteres ist die Bewilligungspflicht ausgesetzt (mit Ausnahme der SVS) . Wenn du SVS versichert bist, kümmern wir uns gerne um die Bewilligung der Therapie. Wende dich dazu bitte an Marion.

Wer bezahlt die Therapie (über Krankenkasse versichert)?

Je nach Krankenkasse, wird ein Großteil der Kosten für ärztlich verordnete Behandlungen übernommen. Die Patientin oder der Patient muss die Rechnung vorerst begleichen. Zur Rückerstattung reiche bitte den  Überweisungsschein gemeinsam mit dem Zahlungsbeleg bei deiner Krankenkasse ein. Die Krankenkasse überweist dir anschließend einen Teilbetrag auf dein Konto.

Wer bezahlt die Therapie (privat versichert)?

Private Versicherungen bezahlen ärztlich verordnete Therapien zur Gänze. Die Patientin oder der Patient begleicht die Rechnung vorerst und erhält die Kosten anschließend wieder rückerstattet. Privatversicherungen übernehmen im Regelfall auch den Selbstbehalt für Behandlungen in Folge eines Unfalls oder von Krankheit.

Welche Leistungen müssen unabhängig der Versicherung privat bezahlt werden?

Analyse des Bewegungsapparates: Preis auf Anfrage
Gesundheitsvorträge: Preis auf Anfrage